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Anzeigepflichten
Folgende Änderungen sind dem AZV "Untere Zschopau" anzuzeigen:
Jeder Erwerb oder Veräußerung eines Grundstücks innerhalb des Verbandsgebietes
Nach Erhalt der Gebührenendabrechnung:
Die Wasserverbrauchsmenge aus einer nichtöffentlichen Versorgungsanlage (Brunnen)
Das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser verwendete Niederschlagswasser
Gartenzählerstände
Nach Fertigstellung einer Neubau-/Umbaumaßnahme:
Aktueller Bestandsplan des Grundstücks
Mit Bemaßung
Mit Leitungsplan
Ggf. mit Lage und Anschluss einer KKA
Die Frist zur Anzeige von Änderungen beträgt 1 Monat.