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Anzeigepflichten

Folgende Änderungen sind dem AZV "Untere Zschopau" anzuzeigen:

  • Jeder Erwerb oder Veräußerung eines Grundstücks innerhalb des Verbandsgebietes 

    (Siehe Formular "Eigentümerwechsel" zum Download)

  • Nach Erhalt der Gebührenendabrechnung:

    • Die Wasserverbrauchsmenge aus einer nichtöffentlichen Versorgungsanlage (Brunnen)

    • Das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser verwendete Niederschlagswasser

    • Gartenzählerstände

  • Nach Fertigstellung einer Neubau-/Umbaumaßnahme:

    • Aktueller Bestandsplan des Grundstücks 

      • Mit Bemaßung 

      • Mit Leitungsplan 

      • Ggf. mit Lage und Anschluss einer KKA

 

Die Frist zur Anzeige von Änderungen beträgt 1 Monat.