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Wichtige Infos zu Kläranlagen

Was gilt es zu beachten bei Kleinkläranlagen

Grundlage: Kleinkläranlagenverordnung

 

Die Reinigung des häuslichen Abwassers erfolgt in Kleinkläranlagen durch Kleinstlebewesen und Mikroorganismen. Aus diesem Grund muss darauf geachtet werden, dass ausschließlich biologisch verträgliche Substanzen eingeleitet werden.

 

Nicht über das Abwasser zu entsorgen sind:

  • Ätzende und reizende Stoffe

  • Essensreste

  • Farbe

  • Desinfektionsmittel

  • Reinigungsmittel

  • Feuchttücher, Hygieneartikel, Windeln, Küchenrollen

 

Bitte achten Sie stets darauf, Ihre Kleinkläranlage optimal zu betreiben um eine ordnungsgemäße Reinigungsleistung zu erzielen.

 

Als Kleinkläranlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Wartungs- und Entsorgungsnachweise bis spätestens 4 Wochen nach der Durchführung beim AZV „Untere Zschopau“ einzureichen.

Wir sind für Sie da

Notfalltelefon (24 h erreichbar)

0172 8728443

 

Verbandsvorsitzender und

Bürgermeister der Stadt Waldheim 

Herr Steffen Ernst

' 034327 57216

@

 

Geschäftsführung 

AZV "Untere Zschopau"

Frau Ina Wagner

' 034327 68334

@

 

Leiter Technik und Investitionen

Herr Enrico Häuptner

' 034327 68419

🖁 0176 46667035

@

 

Finanzbuchhaltung

Frau Kati Bamberg

' 034327 68418

(Di. und Do. zu den üblichen Geschäftszeiten)

@

 

Mahnwesen

Frau Ivonne Gottschling

' 034327 666278

@

 

SB Liegenschaften, Kleinkläranlagen

Frau Marie Prause

' 034327 666279

@

 

SB Indirekteinleiter, Kleinkläranlagen

Frau Annette Schwäger

' 034327 666282

@

 

Abwassermeister

Herr Matthias Funke

' 034327 68336

🖁 0176 73249234

@