Kleinkläranlagen
Was ist zu beachten bei Kleinkläranlagen
Grundlage: Kleinkläranlagenverordnung
Die Reinigung des häuslichen Abwassers erfolgt in Kleinkläranlagen durch Kleinstlebewesen und Mikroorganismen. Aus diesem Grund muss der Kläranlagenbetreiber*in darauf achten, dass ausschließlich biologisch verträgliche Substanzen eingeleitet werden.
Nicht über das Abwasser zu entsorgen sind:
- Ätzende und reizende Stoffe
- Essensreste
- Farbe
- Desinfektionsmittel
- Reinigungsmittel
- Feuchttücher, Hygieneartikel, Windeln, Küchenrollen
Bitte achten Sie stets darauf, ihre Kleinkläranlage optimal zu betreiben um eine ordnungsgemäße Reinigungsleistung zu erzielen.
Als Kleinkläranlagenbetreiber*innen sind sie verpflichtet, Ihre Wartungs- und Entsorgungsnachweise bis zu 4 Wochen nach der Durchführung beim AZV „Untere Zschopau“ einzureichen.