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Kleinkläranlagen

Was ist zu beachten bei Kleinkläranlagen

Grundlage: Kleinkläranlagenverordnung

 

Die Reinigung des häuslichen Abwassers erfolgt in Kleinkläranlagen durch Kleinstlebewesen und Mikroorganismen. Aus diesem Grund muss der Kläranlagenbetreiber*in darauf achten, dass ausschließlich biologisch verträgliche Substanzen eingeleitet werden.

 

Nicht über das Abwasser zu entsorgen sind:

  • Ätzende und reizende Stoffe
  • Essensreste
  • Farbe
  • Desinfektionsmittel
  • Reinigungsmittel
  • Feuchttücher, Hygieneartikel, Windeln, Küchenrollen

 

Bitte achten Sie stets darauf, ihre Kleinkläranlage optimal zu betreiben um eine ordnungsgemäße Reinigungsleistung zu erzielen.

 

Als Kleinkläranlagenbetreiber*innen sind sie verpflichtet, Ihre Wartungs- und Entsorgungsnachweise bis zu 4 Wochen nach der Durchführung beim AZV „Untere Zschopau“ einzureichen.