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Was ist zu beachten bei Kleinkläranlagen

Grundlage: Kleinkläranlagenverordnung

 

Die Reinigung des häuslichen Abwassers erfolgt in Kleinkläranlagen durch Kleinstlebewesen und Mikroorganismen. Aus diesem Grund muss darauf geachtet werden, dass ausschließlich biologisch verträgliche Substanzen eingeleitet werden.

 

Nicht über das Abwasser zu entsorgen sind:
  • Ätzende und reizende Stoffe

  • Essensreste

  • Farbe

  • Desinfektionsmittel

  • Reinigungsmittel

  • Feuchttücher, Hygieneartikel, Windeln, Küchenrollen

 

Bitte achten Sie stets darauf, Ihre Kleinkläranlage optimal zu betreiben um eine ordnungsgemäße Reinigungsleistung zu erzielen.

 

Als Kleinkläranlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Wartungs- und Entsorgungsnachweise bis spätestens 4 Wochen nach der Durchführung beim AZV „Untere Zschopau“ einzureichen.